Formalitäten

Ich bin als approbierte Psychologische Psychotherapeutin im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß §4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe eingetragen.

Mein Angebot richtet sich an:

  • Gesetzlich Versicherte,
  • Privatversicherte,
  • Beihilfeberechtigte,
  • Selbstzahler.

Bei gesetzlich Versicherten finden zunächst ein bis drei sogenannte  „Psychotherapeutische Sprechstunden“ statt. Danach können wir entweder mit einer Akutbehandlung beginnen, oder mit probatorischen Sitzungen (maximal 5). Diese werden von der Krankenversicherung bezahlt, danach ist ein Antrag notwendig, wobei ich die Formalitäten mit Ihnen besprechen werde. Bei einer „krankheitswertigen Störung“ (hierzu gehören z.B. Depressionen, Angststörungen, etc.) werden die Kosten also i.d.R. immer von der Krankenkasse übernommen.

Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapien. Im Zweifelsfall können Sie sich bei Ihrem Versicherer über die Modalitäten Ihres Vertrages erkundigen.

Die Beihilfe erstattet immer 5 probatorische Sitzungen, weitere Sitzungen müssen zunächst beantragt werden (selbstverständlich mit meiner Unterstützung), bei indizierter Behandlung werden die Kosten grundsätzlich erstattet.

Selbstverständlich können Sie die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen auch selbst bezahlen.

Wenn ich Ihnen ein Erstgespräch anbiete, habe ich in der Regel auch Kapazitäten für eine Psychotherapie frei. Leider kann ich aufgrund der hohen Nachfrage vielen Menschen kein Angebot machen.