Schweigepflicht

In der Psychotherapie können sehr persönliche Themen besprochen werden. Selbstverständlich unterliege ich der Schweigepflicht, hierzu ist jeder Psychotherapeut sogar gesetzlich verpflichtet.

Sollte es für den Austausch mit anderen Behandlern oder für Berichte z.B. an Ärzte notwendig sein, dass ich Informationen weitergebe, müssen Sie mich hierzu explizit von der Schweigepflicht entbinden.